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Wollimann
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Beitrag von Wollimann »

Hallo Anette,

es tut mir leid, dass deine anfängliche Freude einen so drastischen Dämpfer bekommen hat. Du wirst die richtige Entscheidung für dich treffen!
Mein Mitgefühl und viel Glück!

Wolle
Zuletzt geändert von Wollimann am 15.09.2011 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
4,0 SOHC, Build Date 01/10/96, EZ97
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Ist tatsächlich ne Menge, leider auch Dinge (Gasanlage, Steuerketten, Karosserie), die sich nicht selber machen lassen.
Wenn es wirklich "nur" 4000 sind, dann kommst Du doch gut weg, denn die SteuerkettenOP verschluckt ja schon einiges!

Karosserie verzogen und anderer Motor als in den Papieren? Hm, könnte es ein verunfalltes Fahrzeug sein, das wieder aufgebaut wurde?

Gibt es eine Möglichkeit, an den Verkäufer wegen Täuschung ranzukommen? Auch teuer und aufwendig, aber wer weiß...!
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Hallo!

Danke!

Ob der Verkäufer das Auto wieder zurücknehmen muß, wird sich bald entscheiden. Ein Anwalt wird es klären, aber ich habe wenig Hoffnung.

Ca. 4.000 Euro würde die Beseitigung der quasi "auf einen Blick" festgestellten Mängel kosten. Von den anderen "Kleinigkeiten" wollen wir mal nicht reden, da käme sicherlich noch das eine oder andere dazu.

Und wenn Thomas sagt, dass er es nicht machen würde - :( .
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Thomas ist Perfektionist ;-)
Wenn Du mit weniger zufriden bist und nur alle "MUSS"-Arbeiten erledigen lässt, dann ist es vielleicht überschaubar.

Aber wie gesagt, die SteuerkettenOP frisst schon deutlich mehr als die Hälfte der 4000 und die Gasanlage kann auch schnell im oberen 3-stelligen Bereich liegen...
Und ob man die Karosserie noch einmal beiziehen muss, keine Ahnung...

Viel Glück!
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Hallo Annette,

ich hab ja nicht gesagt das ich es nicht machen würde...ich hab gesagt das es sich für den Wagen nicht lohnen dürfte und Dir die Entscheidung überlassen.
Ich hoffe der erste Schreck hat sich gelegt und Du kannst den Wagen zurückgeben.

Gruß

Thomas
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Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Hallo Thomas!

Mißverständnis: Du hattest gesagt, dass Du es an meiner Stelle nicht machen würdest - nicht, dass Du es (als Werkstattinhaber) nicht machen würdest! Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist!!!

Mit dem Anwalt werde ich morgen sprechen, der erste Schreck hat sich zwar gelegt, aber das Konto in der Zwischenzeit noch nicht gefüllt... :wink:

Vielen Dank nochmal an Euch und viele Grüsse!

Annette

P.S. Sabine, ich habe Euch auf fb leider nicht finden können.
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Hallo Annette,
1,wurde per Vertrag überhaupt die Gewährleistung ausgeschlossen ?

2,2,wie lange hatte der Verkäufer selbst den Wagen ?
Hat er den Wagen als mit kleinerem --Du meinst den mit 156 PS ? ---- Motor versehen verkauft.(Beweis durch Vertrag)?
Hatte er (heißt kleineren Motor eingetragen)
bei längerem Selbstnutzen nicht merken müssen ,daß ein starker Motor werkelt ,statt ein kleiner...soviel ich mitbekommen habe ,hat der größere Motor auch das neuere 5-Gang-Getriebe zur Folge ?!--weiß ich aber nicht genau (die anderen hier werdens wissen).?
Hier ggf--falls vorheriges zutrifft bei langerer Selbstnutzungsdauer--Arglist...?! (wäre grundsätzl. mögl. und ein mögl. Grund zur Rückabwicklung des Kaufs.
Schwierig wäre hierbei der Nachweis,daß Du ausgerechnet den älteren Motor wolltest (wg Steuerketten-Prob).
da aber --schriebst Du nicht Dein Mann/Freund---den Wagen vorab besichtigte/für Dich kaufte----könnte derjenige als Zeuge auftreten.



3, Unfall:
Setz Dich mit dem Vorbesitzer in Verbindung. Falls der als verunfallt verkauft hat,kannst Du --da Dein Verkäufer nix darüber verlauten ließ---rückabwickel.
Falls der Vorbesitzer auch Erstbesitzer war und keinen Unfall hatte,muß der Unfall beim Verkäufer passiert sein...wenn er das verschweigt...wieder Rückabwicklung...
Gilt übrigens für alle anderen Macken auch. Weiß der Verkäufer davon (beweisl.) und verschweigt diese kannst Du rückabwickeln.

Also....hilf Deinem Anwalt...bring das Alles in Erfahrung und stell dann die Erkenntnis/e Deinem Anwalt durch. der ist kein Detektiv...deshalb geh selbst in die Spur. Daraus was zu machen ist dann Anwalts tägliches Brot.
Viel Glück
Zuletzt geändert von guidolenz123 am 15.09.2011 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guido
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Hallo Guido!

Danke für Deine Antwort!

Es dreht sich momentan nur darum, ob der Kauf rückgängig gemacht werden kann, weil die Eintragung in den Papieren nicht zum Auto passt.
Wie ich oben schon geschrieben habe, wird es sich um einen simplen Übertragungsfehler handeln.

Der Vorbesitzer hatte den Explorer ein gutes Jahr.

Nach Thomas' Einschätzung ist die Karosse durch falsches Aufbocken verzogen, nicht durch einen Unfall.

Das Auto wurde unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft - Musterkaufvertrag von mobile.de über ein Gebrauchtkraftfahrzeug von privat.

In meinen Augen könnte man, wenn es um bewußt verschwiegene Mängel geht, vielleicht die Sache mit der Steckachse anbringen. Der Vorbesitzer hatte die hinteren Reifen neu gekauft und die Bremsen machen lassen, m. E. hätte die Werkstatt den Mangel bemerken und ihn darauf aufmerksam machen müssen. Darüber habe ich jedoch keinen Beleg.

Ich habe lediglich eine Rechnung einer KFZ-Fachwerkstatt mitbekommen, die auf den 16.02.2011 datiert ist. Hier wurde der Fehlerspeicher ausgelesen und der OT-Geber (Sensor) getauscht. Laut Rechnung wurden "sämtliche Motoranbauteile ab- und angebaut, Zündkerzen überprüft und erneuert, Luftleitblech unten abgebaut, OT-Geber erneuert, Gasanlagenverkabelung und Stromzufuhr überprüft und durchgemessen".

Weiter habe ich den GTÜ-Prüfbericht der Nachuntersuchung vom 09.03.2010 vorliegen, nachdem mein Auto die Prüfplakette ohne festgestellte Mängel erhalten hat.

LG, Annette
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Ich habe die Sache mit dem Motor editiert---ich hatte da was mißverstanden.

Hat der Verkäufer (V) gewußt,--nachweisl.,daß ein anderer Motor verbaut war und Du kannst ggf nachweisen,daß Du den älteren Motor wolltest und dies dem V gegenüber erklärt wurde (Beweis/Zeuge) ,liegt seitens V Arglist vor. Das wird im Praktischen ggf schwierig.

Auch falsches Aufbocken kann einen "Unfall" verursachen. Zwar nicht im versicherungstechn. Sinn,jedoch insoweit ,daß ein Unfall/Beschädigung vorliegt im gewärleistungtechn./"Arglist"-Sinn.
Hierbei kommt es auf den Schaden und nicht die Ursache dieses Schadens/Beschädigung an.
Der V MUß aber nachweisl. davon gewußt haben.

Ob die getauschten Reifen wg Steckachse reichen/können ist ggf eine Frage für die Fachleute im Forum bzw letztendl. einen Sachverständigen....im konkreten Fall bedarf es des Nachweises der Kenntnis des V von diesem Steckachsenprob..
Gruß Guido
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Beitrag von Sprucy »

Huhu!

Es gab kein Gespräch darüber, dass ich unbedingt den kleineren Motor wollte - leicht nachzuvollziehen hier im Forum... Denn ich habe ja erst hier erfahren, dass ich im Falle des kleineren Motors keine Steuerkettenproblematik zu erwarten hätte.

Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer um einige Mängel gewußt hat, werde es ihm aber nicht beweisen können. Von daher hilft wohl -wenn überhaupt- als Einziges die Tatsache, dass in den Papieren ein anderer Motor eingetragen ist, als tatsächlich im Auto verbaut ist. Die Chancen rechne ich mir allerdings als gering aus. Versuch macht kluch!

LG
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Falk

Beitrag von Falk »

:(

Aber er läuft. :)


Wenn dir der Wagen gefällt, dann würde ich auch i.M. das nötigste und finanziell machbare machen (lassen)

- Lambdasonden neu
- Gasanlage einstellen/warten/optimieren

Alles andere kann warten bis die nötigen Knöppe zusammen sind.
Wer weiß wieviele SOHC wie lange schon rasselnd durch die Gegend fahren.

Die Steuerkettengeschichte würde ich dann aber auch als nächstes machen lassen.
Ein gut eingestellter SOHC-Motor ist eine Freude in dem Auto. 8)
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

@Falk: danke für Deine netten Worte! Klar gefällt mir der Wagen, keine Frage. Ich warte jetzt erstmal ab, was der Herr Anwalt mir sagen wird und dann schauen wir weiter!

Herzlichen Dank auch an die, die nur noch mit den Köpfen geschüttelt haben, aber sich ihre Einträge verkniffen haben!

LG, Annette
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo Annette!
So wie dir,ist es schon mindestens 100 anderen die letzten Jahre hier im Forum ergangen.Das schon mal als Trostpflaster :wink: Zu den Mängeln,um den Wagen zurückgeben zu können,kann ich nur aus Erfahrung sagen,daß ein gedrehter Tacho,und ein verschwiegener Unfallschaden immer ein sicheres Rückgaberecht garantieren.Aber in deinem Fall sieht das ehrlich gesagt nicht wirklich rosig aus.Aber ist halt eben nur meine Meinung.

Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
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Leben,und leben lassen.....
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Sprucy
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Beitrag von Sprucy »

Hallo Reiner!

Danke! :?

Ich denke auch, dass die Chance sehr gering ist - aber einen Versuch ist es wert! Sollte ich die Gelegenheit haben, den Kauf rückgängig zu machen, werde ich es tun. WENN es denn möglich ist...

LG, Annette
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gollum23
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Beitrag von gollum23 »

Hallo Annette, erstmal herzlich willkomen auch von mir.
Wenn dir der Wagen gefällt, dann würde ich auch i.M. das nötigste und finanziell machbare machen (lassen)
Ich sehe das wie Falk.

Und überlegt euch ggf., ob ihr nicht auch was selber machen könnt. Natürlich nur, wenn ihr es euch zutraut und Zeit/Lust dazu habt.
Kann natürlich sein, dass du zu sehr auf das Auto angewiesen bist und die Reparatur schnell gehen muss.

Was ist denn das kritischste im Moment?
Was fehlt denn an den Steckachsen? Haben die Spiel?
Wie "laut" sind den die Ketten? Vielleicht hast du noch etwas Zeit und kannst sparen.

Ich war auch mal in der gleichen Situation wie du. Habe damals dem Verkäufer noch einige Euronen Preisnachlass aus dem Kreuz leiern können, geht aber bei abgebrühten Verkäufern sicher nicht.
Seit dem habe ich etliches über den XP gelernt, aber für einen Laien wie mich war es nicht immer einfach, selber zu reparieren, aber unmöglich auch nicht.
Natürlich ist manches für den Laien einfach ne Nummer zu groß.

Gruß, Daniel
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