US-Import als Firmenwagen: Basispreis der 1% Regel...?

...aber legal und anständig ist!
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Cowboy
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Beitrag von Cowboy »

LincolnTC hat geschrieben:... "Dummheit" schreibe ich deswegen, weil mir (keine Kinder, kein Bedarf an Ladefläche, keine Offroad-Ambitionen) außer dem Fahrspaß keine sinnvollen Gründe einfallen, so ein Auto zu kaufen - wenn jemand welche nennen kann, gerne; hmmm, oder besser doch nicht :D
Na, das ist doch der beste Grund!!! Einfach nur weil es Dir Spass macht und Fun bringt!!! :D Es ist einfach nur Geil! Scheiss auf irgendwelche Gründe! Oder musst Du einem Rechenschaft ablegen!? :P
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Assembly Plant / Country: LOUISVILLE, KY / USA
Make / Vehicle Line / Model Year: Ford / Explorer / 1998
Vehicle Type / Version: Truck-SUV / Black Edition (282/700)
Engine / Cylinders: 4 L / 6
Fuel / Transmission: Gasoline / Automatic transmission ...and powered by anncarina
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

Hi, LincolnTC!

Ich habe das ganze ja auch schon durchgespielt und mit meinem Stuerberater durchgesprochen.

Als Grundlage für die 1%-Regelung dient die Summe der gesamten Anschaffungskosten. Das heißt, die Summe aus

Listenpreis des Fahrzeugs in USA
Überführunskosten innerhalb der USA
Transport nach Europa
Umrüstung
Zoll
Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer gibt es natürlich zurück, und der ganze Rest ist natürlich als Betriebsausgabe anzusehen.

Da ein importierter US-Explorer inklusive der o.g. Kosten immer noch günstiger ist als mein alter Explorer II, den ich von 1995 bis 2008 gefahren habe, zahle ich mit dem neuen Wagen und der 1%-Regelung nicht mehr als bisher. Ehere weniger.

Grüße aus Köln,
Harald
2007er Explorer V6 Eddie Bauer (US-Import)
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LincolnTC
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Beitrag von LincolnTC »

DerChef hat geschrieben:Hi, LincolnTC!

Ich habe das ganze ja auch schon durchgespielt und mit meinem Stuerberater durchgesprochen.

Als Grundlage für die 1%-Regelung dient die Summe der gesamten Anschaffungskosten. Das heißt, die Summe aus

Listenpreis des Fahrzeugs in USA
Überführunskosten innerhalb der USA
Transport nach Europa
Umrüstung
Zoll
Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer gibt es natürlich zurück, und der ganze Rest ist natürlich als Betriebsausgabe anzusehen.

Grüße aus Köln,
Harald
Hallo,

super, vielen Dank, das hilft mir schon mal bei meinen Überlegungen weiter!

Bescheidene Frage, hast Du eine Ahnung, ob auch bei einem Gebraucht-Import der US-Listenpreis als Basis genommen wird - hmm, müsste eigentlich, denn es heißt ja "Brutto-LISTENpreis"... Das macht das ganze für einen jungen Gebrauchten natürlich etwas teurer... Naja, mal rechnen und überlegen... :roll:

Und vielen Dank auch and die anderen für ihre anderen Kommentare!
MB CLS
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

Es wird immer der Neupreis als Grundlage herangezogen. Leider!
Egal, ob es sich um ein amerikanisches oder ein deutsches Fahrzeug handelt.

Eigentlich ganz einfach: Für den “Listenpreis“ werden alle Kosten zugrunde gelegt, die anfallen, bis du den Wagen hier in Deutschland zulassungsfertig stehen hast!

Die Kosten für Transport und Umrüstung sind natürlich variabel, sollten jedoch fürs Finanzamt nachvollziehbar und angemessen sein.

Ach ja, der anzusetzende Dollarkurs entspricht dem Verkaufsdatum. Eigentlich logisch, oder?

Grüße,
Harald
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SaBienchen
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Beitrag von SaBienchen »

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desireless
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Beitrag von desireless »

DerChef hat geschrieben:Hi, LincolnTC!
Als Grundlage für die 1%-Regelung dient die Summe der gesamten Anschaffungskosten. Das heißt, die Summe aus

Listenpreis des Fahrzeugs in USA
Überführunskosten innerhalb der USA
Transport nach Europa
Umrüstung
Zoll
Mehrwertsteuer.
Genauso hat mir das mein Importeur auch gesagt. Allerdings kommt bei Neufahrzeugen noch die Garantie dazu. Und da ich für meinen Explorer eine Rechnung über alle diese Positionen habe, nehme ich den Rechnungsbetrag als Bruttolistenpreis.

Auf die Kalkulation des US-Listenpreises in Euro lassen die sich nicht ein, das wäre denen zu niedrig.
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