Bi-Xenon

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dewib
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Beitrag von dewib »

Joah, Grundfläche 100 x 70 cm. Wird ja auch 'n großer Wuff. Aktuell noch würde ihm ein Viertel der Box reichen. Aber er hat jetzt ja noch nicht mal ein Viertel seines Endgewichts erreicht. ;)

....aber wir kommen vom Thema ab...
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Rusty Nail
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Beitrag von Rusty Nail »

Genau Sam, Langnasen müssen am Rad drehen.
Ich muss mal den Onkel vom TÜV fragen wie das aussieht wenn ich mit PolyAirs hinten reinpacke.
Ist dann ja auch eine Niveauregulierung.
Aber für das Geld mag ich eher andere Reifen und eine Sperre vorne.
LG Elmar

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...immer noch auf der dunklen Seite der Macht.
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Sam 64
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Beitrag von Sam 64 »

Schon wieder andere Reifen, du Langnase? :oops:
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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Um das Thema noch mal aufzugreifen,
habe heute auch mein Bi-Xenon vom Thomas eingebaut bekommen. Mann so etwas habe ich ja noch nie erlebt. Ich kann wieder sehen.

Das ist meine erste Erfahrung mit Xenon und ich muss sagen, immer wieder. Hat sich echt gelohnt.

Hatte vorher mit dem Pruefer vom KUES gesprochen und der hat mir gesagt:

Wenn DU eine Niv-Regulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage hast kann er diese mit einer Einzelabnahme eintragen.

Bin mal gespannt ob das wirklich klappt.
Gruss Olaf

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dewib
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Beitrag von dewib »

Rommelino hat geschrieben:Wenn DU eine Niv-Regulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage hast kann er diese mit einer Einzelabnahme eintragen.

Bin mal gespannt ob das wirklich klappt.
Gibts für die Lampen eigentlich irgend ein Papier? ABE, ABG, EU-Betriebserlaubnis oder ein TÜV Teilegutachten? Dann sollte die Eintragung unter den genannten Voraussetzungen (Niv., WiWa) tatsächlich kein Problem sein.
Wenn aber keine für die EU anerkannten Dokumente zum Bauteil existieren, wird's problematisch bis vielleicht sogar unmöglich. Auf jeden Fall wird die Eintragung dann sicher teurer als der Teilepreis.

Thomas, hast Du die Lampen schon offiziell eingetragen bekommen? Das könnte allen anderen Käufern bestimmt helfen, wenn es da sozusagen einen Präzedenzfall gibt.
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Ich warte auf das Urteil des zuständigen Prüfers . Einzelabnahme hat bisher nur im Lincoln geklappt mit Luftfahrwerk und nachgerüsteter SRA.
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Offroad Factory
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Beitrag von Offroad Factory »

Ich wüsste nicht wie eine LEGALE Eintragung funktionieren sollte :?:
Die Originalscheinwerfer sind IN VERBINDUNG mit H4 Halogenlampen typgeprüft und haben daraufhin ihre Betriebserlaubnis bekommen. Ein Xenonbrenner, auch wenn Bi-Xenon und H4 Sockel, hat eine andere Lichtabgabe. Es müsste also ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden um eine Einzelabnahme überhaupt zu ermöglichen.
Damit ist und bleibt der Umbau von H4 auf Xenon ohne Tausch der kompletten Scheinwerfer, die für Xenon geprüft und zugelassen sind, illegal.
Da hilft auch die Niveauregulierung, SWRA etc nix. Der Scheinwerfer braucht das entsprechende Prüfzeichen, und das haben die originalen eben nicht. Bei einer Polizeikontrolle riskiert ihr damit die sofortige Untersagung der Weiterfahrt und eine Anzeige wegen erloschener ABE (sicherheitsrelevanter Mangel). Das sollte euch bewusst sein.
Abgesehen davon ist Xenon schon ne ganze Ecke besser als H4 :oops:
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Da hast du Recht. Nichtsdestotrotz klappt es immer mal wieder
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Ja,es gibt ja auch immer wieder Mitglieder ohne Signatur.Klappt so lange,bis sie geschnappt werden..... :twisted: :twisted: :twisted:

Gruß vom Jägerderverschwundenensignatur..... 8)
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Beitrag von anncarina »

:lol: :o :lol: :lol: :lol:
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Offroad Factory
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Beitrag von Offroad Factory »

anncarina hat geschrieben:Da hast du Recht. Nichtsdestotrotz klappt es immer mal wieder
Das Problem ist eigentlich dass die Eintragung im Zweifel wieder gestrichen werden kann und der Prüfer dann erstmal ziemlich Ärger am Hacken hat.

@Signaturjäger
Ich könnte ja reinschreiben "Ohne Ford", aber die Buchstaben spar ich mir im Moment lieber. Bei dem Wetter hängt der Nachschub an Buchstaben immer hinterher.
Falk

Beitrag von Falk »

Offroad Factory hat geschrieben:Ich wüsste nicht wie eine LEGALE Eintragung funktionieren sollte :?:
Die Originalscheinwerfer sind IN VERBINDUNG mit H4 Halogenlampen typgeprüft und haben daraufhin ihre Betriebserlaubnis bekommen. Ein Xenonbrenner, auch wenn Bi-Xenon und H4 Sockel, hat eine andere Lichtabgabe. Es müsste also ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden um eine Einzelabnahme überhaupt zu ermöglichen.
Damit ist und bleibt der Umbau von H4 auf Xenon ohne Tausch der kompletten Scheinwerfer, die für Xenon geprüft und zugelassen sind, illegal.
Da hilft auch die Niveauregulierung, SWRA etc nix. Der Scheinwerfer braucht das entsprechende Prüfzeichen, und das haben die originalen eben nicht. Bei einer Polizeikontrolle riskiert ihr damit die sofortige Untersagung der Weiterfahrt und eine Anzeige wegen erloschener ABE (sicherheitsrelevanter Mangel). Das sollte euch bewusst sein.
Abgesehen davon ist Xenon schon ne ganze Ecke besser als H4 :oops:
:( Danke @Karsten ....... Wochenende versaut. :(
(und wenn du schon mal hier bist: Machst du noch was in "Off-Road" ?)





Und die Dinger sind wirklich gut .... :roll:
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Sam 64
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Beitrag von Sam 64 »

:D :D :D Der Olaf sieht endlich was... ist schon ein Unterschied, gelle :D
Also eine Polizeikontrolle hab ich damit schon hinter mir.
Mit dem Erfolg, dass 2 Tage später einer der Kontrolleure (allerdings auch ein Bekannter) vorbei kam und fragte wo man diese Birnchen her kriegt, er braucht dringend besseres Licht in seinem Auto. 8) 8)
Frage? Passen die auch in nen Landcruiser mit Klarglas Scheinwerfer und in einen Niva? Denke schon oder... :roll:
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Muex
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Beitrag von Muex »

Hab auch die Bi-Xenon vom Thomas drin. Bin vor ein paar Tagen, Abends in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen. War kein Problem. Einmal ums Auto drumrum, Papiere geprüft und schon gings weiter.
98ziger Explorer II Highclass, SOHC 152kw, mit Prins VSI.
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gitte062
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Beitrag von gitte062 »

Gibt aber auch andere Erfahrungen mit den Kontrollen, Varacharly weis da mehr
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